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Förderung von Flügen, die weit vom Startpunkt entfernte Ziele erreichen und zum Startpunkt zurückkehren.
WeGlide UG (haftungsbeschränkt).
Der Flug wird in dem Land und der Region gewertet, zu der der Startflugplatz gehört. Letzter Wertungstag ist der 30. September. Die folgende Saison beginnt am 1. Oktober. Der Wettbewerb wird dezentral durchgeführt.
Teilnahmeberechtigt ist jede*r Segelflieger*in weltweit. Teilnehmende sind einzelne Pilot*innen oder Zweierteams in Doppelsitzern. Mit der Registrierung bei WeGlide stimmen Teilnehmende den Wettbewerbsregeln zu. Mit dem Hochladen des Fluges erklärt sich der/die Teilnehmende mit der Veröffentlichung seiner Flugdaten und Dateien durch WeGlide einverstanden. Die Nutzungsvereinbarung gilt für alle hochgeladenen Daten.
Die Wertung eines Fluges wird 14 Tage nach seiner Registrierung endgültig, sofern keine Proteste gegen den Flug eingelegt wurden. Teilnehmende sind verpflichtet, die IGC-Dateien bis einen Monat nach Ende des aktuellen Bewertungszeitraums aufzubewahren.
Teilnehmende müssen sich mit dem bereitgestellten Anmeldeformular anmelden. Mit ihrer Anmeldung erklären sich Teilnehmende mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Sieger*in in jedem Wertungsjahr ist der/die Teilnehmende, der/die mit seinen bis zu drei besten Flügen die meisten Punkte erzielt.
Alle Segelflugzeuge, auch solche mit Hilfsmotor oder FES, werden in einer Klasse gewertet. Jeder Teilnehmende kann beliebig viele Flüge zur Auswertung anmelden.
Bei Flügen mit Doppelsitzern zählt nur der/die Pilot*in als Teilnehmer*in. Alle Flüge werden nach dem aktuell gültigen Index der eingesetzten Flugzeuge weiter bewertet die DAeC-Indexliste.
Auch wenn alle Segelflugzeuge in einer Klasse gewertet werden, gehört jeder Flug zur Wertungsklasse in die das geflogene Luftfahrzeug nach der DAeC-Indexliste eingeordnet ist.
Filter können angewendet werden, um den/die Gewinner*in in den folgenden Klassen zu ermitteln:
Ein Flug wird auch in der Juniorwertung gewertet, wenn der 25. Geburtstag des/der Pilot*in und ggf. des/der Copilot*in im jeweiligen Kalenderjahr liegt oder er/sie jünger ist. Wird nur der Name eines/einer Copilot*in eingetragen, wird der Flug nicht in der Juniorenwertung gewertet.
Ein Flug wird auch in der Frauenwertung gewertet, wenn Pilotin und ggf. Copilotin weiblich sind. Wird nur der Name einer Copilotin eingetragen, wird der Flug nicht in der Frauenwertung gewertet.
Die Dokumentation der Flüge ist ausschließlich mit zugelassenen GNSS-Flugschreibern möglich. Flugschreiber können entweder
sein. Die Liste der zugelassenen Flugschreiber findest du hier.
Für die Dokumentation von Flügen für die Liga- und Geschwindigkeitswertung sind IGC-zugelassene Flugschreiber erforderlich. Die IGC-Datei muss eine gültige Signatur (G-Record) haben.
Es gelten die Fehlercodes. Lücken in den Aufzeichnungen dürfen 120 Sekunden nicht überschreiten. Flüge, die mit Motorseglern durchgeführt werden, müssen mit einem der hier genannten Sensoren dokumentiert werden. Beim Front Electric Sustainer (FES) muss der Motorlauf durch einen hier spezifizierten Sensor erfasst werden.
Jeder Flug muss bis spätestens 12:00 Uhr mittags Ortszeit zwei Tage nach dem Tag der Landung des Fluges online gemeldet werden. Wenn keine Landung aufgezeichnet wurde, gilt dies für den letzten aufgezeichneten Fix. Mit der Flugmeldung bestätigt der/die Teilnehmende die Richtigkeit der gemachten Angaben.
Ein Startpunkt, ein Wendepunkt und ein Endpunkt werden so aus der Flugbahn gewählt, dass
Ein Start auf dem Schenkel ist nicht möglich. Die Distanz der Ziel-Rück-Wertung ist doppelt so groß wie die Distanz zwischen dem Startpunkt und dem Wendepunkt. Diese Strecke wird mit 1.0 Rohpunkten pro km bewertet.
Um die Unterschiede in der Flugleistung auszugleichen, wird die Rohpunktzahl mit 100 multipliziert und durch den DMSt-Index für das entsprechende Flugzeug geteilt. Das Ergebnis wird auf zwei Stellen gerundet und ist die Endpunktzahl für den Flug. Die Mindestpunktzahl für einen Flug beträgt 50 Punkte.
Teilnehmende von Wettbewerben, die von WeGlide organisiert werden, dürfen mit ihren Flügen nicht gegen Luftverkehrsvorschriften verstoßen. Gegebenenfalls sind bei der zuständigen Behörde entsprechende Luftraumfreigaben einzuholen. Wenn WeGlide davon mitbekommt, dass gegen die oben genannten Bedingungen verstoßen wurde, behält sich WeGlide das Recht vor, die Ergebnisse eines Fluges zu annullieren.