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Championnat de France des Clubs FFVP

1 Allgemeine Regeln

1.1 Ziel des Championnat de France des Clubs FFVP

Ziel des Championnat de France des Clubs FFVP ist die Förderung des Streckensegelfluges und der Sprintflüge an Wochenenden in Frankreich.

1.2 Veranstalter

Veranstalter ist die Fédération Française de Vol en Planeur (FFVP).

1.3 Termin und Ort der Meisterschaft

Das Championnat de France des Clubs FFVP wird dezentral durchgeführt. Der Wertungszeitraum umfasst alle Wochenenden zwischen Ende April und Ende August. Jedes Wochenende bildet eine Runde.

1.4 Vereine und Teilnehmende

Teilnehmende Vereine sind Segelflugvereine, die Mitglied der FFVP sind. Teilnehmende sind Segelflugpilot*innen, die für die Saison eine jährliche FFVP-Lizenz abonniert haben. Teilnehmende dürfen sich in einer Saison nur für einen teilnehmenden Verein melden, nämlich für denjenigen, der die jährliche FFVP-Lizenz ausgestellt hat. Mit dem ersten gemeldeten Flug legen die Teilnehmenden fest, für welchen Verein sie in diesem Wertungszeitraum teilnehmen.

1.5 Regeln

Die Sorgfaltspflichten für die Einhaltung der behördlichen Bestimmungen sowie der sonstigen für den Segelflug anzuwendenden Vorschriften und Empfehlungen liegen bei den Teilnehmenden.

Die Entfernungsberechnung erfolgt auf Basis des WGS84-Ellipsoids (Vincenty's Formel). Im Championnat de France des Clubs werden nur Flüge berücksichtigt, die von einem französischen Flugplatz starten. Die Meldungen über Wertungsflüge sind online einzureichen über die Plattform weglide.org.

1.6 Meldung zur Meisterschaft

Der erste eingereichte Antrag auf Wertung eines Teilnehmenden gilt als Meldung zur Meisterschaft. Damit erkennen die Teilnehmenden die Regeln des Championnat de France des Clubs FFVP unter Ausschluss des Rechtsweges an. Mit dem Antrag auf Wertung erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Teilnehmenden im Rahmen der Auswertung und der Veröffentlichung der Flugdaten. Es gelten die auf der WeGlide-Plattform einsehbaren Hinweise zum Datenschutz.

1.7 Verstöße

Teilnehmende Vereine und Personen, die durch unwahre Angaben oder unlautere Methoden Vorteile in der Wertung zu erringen suchen, können vom Championnat de France des Clubs FFVP disqualifiziert werden. Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Regeln wird eine Sperre von 5 Jahren verhängt und der Name der betroffenen Person bzw. des betroffenen Vereins veröffentlicht. Im Wiederholungsfall beträgt die Sperre 10 Jahre. Den regionalen Verbänden bleiben in diesen Fällen weitere Maßnahmen vorbehalten.

1.8 Einspruch

Einsprüche zu Wertungen sind an die FFVP zu richten. Ein Einspruch muss spätestens 48 Stunden nach der Wertung des Fluges erfolgen. Ein Beschluss zu einem Einspruch soll zeitnah, spätestens jedoch bis zum 10. Oktober nach Ende des Wertungszeitraumes erfolgen.

1.9 Siegerehrung

Die Bekanntgabe und Veröffentlichung der Sieger*innen erfolgt durch die FFVP.

2 Wertungen

Teilnehmende können beliebig viele Flüge zur Wertung anmelden. Alle Flüge werden mit dem Index des Flugzeuges entsprechend der jeweils gültigen WeGlide-Indexliste bewertet.

2.1 Rundenwertung

Das Rundenergebnis des jeweiligen teilnehmenden Vereins an einem Wochenende berechnet sich aus der Summe der drei besten Ergebnisse verschiedener Teilnehmender aus der Sprintwertung. Die Vereine werden anschließend nach ihrem Rundenergebnis sortiert, und die Punkte werden nach folgender Formel vergeben:

  • Der 1. Platz bekommt drei Punkte mehr als der 2. Platz, mindestens jedoch drei Punkte
  • Der 2., 3. und 4. Platz bekommt zwei Punkte mehr als der vorhergehende Platz, mindestens jedoch zwei Punkte
  • Der 5. bis zum 14. Platz bekommt einen Punkt mehr als der vorhergehende Platz
  • Jeder Verein mit einem gültigen Flug erhält mindestens einen Punkt

2.2 Gesamtwertung

Die Punkte der einzelnen Runden werden aufsummiert. Sieger des Championnat de France des Clubs FFVP ist der teilnehmende Verein mit der höchsten Punktzahl.

3 Flugbeurkundung

Die Beurkundung der Flüge ist nur mit IGC-zugelassenen GNSS-Flugrekordern oder mit Positionsrekordern mit WeGlide-Zulassung möglich.

Die IGC-Datei muss mit einer gültigen Signatur versehen sein (G-Rekord). Dies schließt ein, dass diese Datei mit standardisierten Verfahren validiert werden kann.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beurkundung liegt bei den Teilnehmenden. Ein Flug wird nur gewertet, wenn der Flug vom Abflug- zum Endpunkt ohne Motorunterstützung durchgeführt wurde und ein ununterbrochener Höhenschrieb sowie eine ordnungsgemäße Beurkundung des Flugweges vom Start bis zur Landung nachgewiesen werden. Bei Benutzung einer Motorunterstützung zwischen Abflug und Erreichen des Endpunktes wird der Flug nur bis zur letzten, nachweislich ohne Antriebsunterstützung erreichten Koordinate gewertet.

Das Intervall zwischen zwei Aufzeichnungspunkten soll vier Sekunden nicht überschreiten. Sofern technische Probleme auftreten, werden Ausfälle in der Flugaufzeichnung von maximal 120 Sekunden toleriert. Die Flüge sind spätestens bis 12 Uhr mittags Ortszeit am übernächsten Tag nach dem Flug online zu melden.

4 Wertungsflüge und -verfahren

Die Mindestpunktzahl für Sprintflüge beträgt 25 Punkte.

Aus dem aufgezeichneten Flugweg wird für die Sprintwertung die größtmögliche Sprintstrecke in Kilometer (km) über maximal zwei Wendepunkte und maximal drei Schenkel über einen Zeitraum von maximal 120 Minuten im Segelflug ohne Motorunterstützung bestimmt. Die Abflughöhe zur Ermittlung der Sprintstrecke darf nicht höher als die Ankunftshöhe sein. Die Sprintpunkte ergeben sich aus der Sprintstrecke korrigiert um den Index mit einer 75% Gewichtung.

5 Zusätzliche Regeln für Motorsegler

Der Motorsegler muss einen Flugrekorder mit einem für das Motorsystem geeigneten Antriebslaufzeitenschreiber gemäß Sporting Code Sektion 3 mitführen.

6 Error Codes

Die Überprüfung der Flüge erfolgt auf Basis der beim Provider WeGlide hinterlegten Error Codes.