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Decentralized American Glider Race (DAGR) Wettbewerbsregeln
1 Allgemeine Regeln
1.1 Zweck des DAGR
Förderung des Streckensegelfluges und Unterstützung der Entwicklung von Wettbewerbspilot*innen in den Segelflugvereinen und Organisationen, die der Soaring Society of America (SSA) angeschlossen sind. Ermittlung des/der US-amerikanischen Streckenflug-Nationalmeister*in.
1.2 Veranstalter
Veranstalter ist die Soaring Society of America (SSA).
1.3 Termin und Ort des Wettbewerbs
Der DAGR findet im Wertungszeitraum vom 1. Oktober bis 30. September statt. Nur in diesem Zeitraum durchgeführte Flüge werden gewertet. Der DAGR wird dezentral ausgetragen.
1.4 Vereine und Teilnehmende
Teilnehmende Vereine können alle Segelflugvereine sein, die Mitglied der Soaring Society of America sind. Darüber hinaus können teilnehmende Vereine, die am selben Flugplatz beheimatet sind, lokale Meldegemeinschaften bilden. Teilnehmende können alle Segelflugpilot*innen sein, die eine aktuelle Mitgliedschaft in einem teilnehmenden Verein oder bei der SSA besitzen. Teilnehmende dürfen in einem Wertungszeitraum Flüge für bis zu zwei teilnehmende Vereine einreichen. Teilnehmende gelten als Junior*innen, wenn ihr 25. Geburtstag in den Kalenderjahren des Wettbewerbs liegt oder sie jünger sind.
1.5 Regeln
Die Teilnehmenden sind allein verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (z. B. Federal Aviation Regulations - FARs) sowie aller weiteren für den Segelflug geltenden Vorschriften und Empfehlungen.
Für die Anlage und Durchführung der Wertungsflüge gilt der FAI Sporting Code für Segelflug, soweit keine davon abweichenden Regelungen in dieser DAGR-Wettbewerbsordnung enthalten sind. Die Entfernungsberechnung erfolgt auf Basis des WGS84-Ellipsoid-Modells (Vincenty's Formel). Für die Wertung werden nur Flüge mit Start innerhalb der USA berücksichtigt. Wertungsflüge sind online über die WeGlide-Plattform einzureichen.
1.6 Anmeldung zum Wettbewerb
Der erste eingereichte Wertungsflug einer/eines Teilnehmenden gilt als Anmeldung zum Wettbewerb. Mit der Anmeldung erkennt die/der Teilnehmende die DAGR-Regeln an und verzichtet auf den Rechtsweg. Mit der Einreichung eines Fluges zur Wertung stimmt die/der Teilnehmende der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zweck der Wertung und Veröffentlichung der Flugdaten zu. Es gilt die auf der für die Einreichung der Flüge verwendeten WeGlide-Plattform einsehbare Datenschutzerklärung.
1.7 Verstöße
Teilnehmende Vereine und Personen, die durch unwahre Angaben oder unlautere Methoden Vorteile in der Wertung zu erringen suchen, können vom aktuellen DAGR disqualifiziert werden. Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die DAGR-Regeln wird eine Sperre von 5 Jahren verhängt und der Name der betroffenen Person bzw. des betroffenen Vereins veröffentlicht. Im Wiederholungsfall wird die Sperre auf 10 Jahre verlängert. Den regionalen SSA-Organisationen bleiben in diesen Fällen weitere Maßnahmen vorbehalten.
1.8 Einsprüche
Ein Einspruch ist spätestens 48 Stunden nach der Wertung des Fluges an info@weglide.org zu richten. Ein Beschluss zu einem Einspruch soll zeitnah, spätestens jedoch bis zum 10. Oktober nach Ende des Wertungszeitraumes erfolgen.
1.9 Siegerehrung
Die Bekanntgabe und Veröffentlichung der Sieger*innen des DAGR des jeweiligen Wertungszeitraumes sowie die Siegerehrung erfolgen bei der nachfolgenden SSA Convention.
2 Wertungskategorien
Teilnehmende können beliebig viele Flüge zur Wertung anmelden. Jeder Flug ist eineindeutig einem teilnehmenden Verein zuzuordnen. Die Wertung eines Fluges erfolgt in der Klasse, die dem Flugzeugtyp in der aktuellen DMSt-Indexliste zugeordnet ist. Alle Flugzeuge mit einem Index bis einschließlich 106 können auch in der Club-Klasse gewertet werden.
Flugzeuge der Club-Klasse können mit variablem Ballast gemäß Flug- und Betriebshandbuch geflogen werden. Hat eine/ein Teilnehmer*in Flüge in Flugzeugen verschiedener Klassen eingereicht, werden diese in jeder der jeweiligen Klassen oder Kategorien gewertet.
Flüge in Doppelsitzern werden auch in der Frauen- oder Junior*innen-Wertung (2.2.1.1, 2.2.1.2) berücksichtigt, wenn die/der Co-Pilot*in ebenfalls Frau oder Junior*in ist, oder wenn der Doppelsitzer einsitzig geflogen wird. Alle Flüge werden mit dem Index des Flugzeuges gemäß der aktuell gültigen DMSt-Indexliste gewertet.
2.1 Klassen-Streckenwertung
Sieger*innen in den Streckenwertungen werden in folgenden Klassen ermittelt:
- Offene Klasse
- 18m-Klasse
- 15m-Klasse
- Standard-Klasse
- Club-Klasse
- Doppelsitzer-Klasse
Sieger*in in der jeweiligen Klasse ist die/der Teilnehmende mit der höchsten Punktzahl aus ihren/seinen fünf besten Flügen in dieser Klasse.
2.2 DAGR-Ranglisten
Aus den fünf punkthöchsten Streckenflügen jeder/jedes Teilnehmenden, entnommen aus einer der in 2.1 genannten Einzelklassen, wird eine kumulative Streckenrangliste erstellt.
2.2.1 Streckenrangliste Frauen
Die gewerteten Streckenflüge von Pilotinnen werden zusätzlich in einer Streckenrangliste für Frauen zusammengefasst. Einzelsiegerin ist die Teilnehmerin mit der höchsten Punktzahl aus ihren fünf besten Flügen.
2.2.2 Streckenrangliste Junior*innen
Die gewerteten Streckenflüge von Junior*innen werden zusätzlich in einer Streckenrangliste für Junior*innen zusammengefasst. Einzelsieger*in ist die/der Teilnehmende mit der höchsten Punktzahl aus ihren/seinen fünf besten Flügen.
2.3 Team-Streckenwertung
Drei Teilnehmende aus einem teilnehmenden Verein bilden mit ihrem jeweils punkthöchsten Streckenflug aus der Rangliste nach 2.2.1 ein Team. Mehrere Teams pro Verein sind möglich. Siegerteam ist der teilnehmende Verein mit der höchsten Teampunktzahl.
2.4 SSA Gold & Silver League
Die SSA Gold & Silver League ist ein Mannschaftswettbewerb für alle am DAGR teilnehmenden Vereine. Die League findet an 17 Wochenenden zwischen Ende April und August eines Wettbewerbsjahres statt. Der genaue Zeitraum wird bis spätestens im März des Wettbewerbsjahres bekanntgegeben. Jedes Wochenende bildet eine Runde.
2.4.1 SSA Gold & Silver League System
Das System der SSA Gold & Silver League ist hierarchisch wie folgt strukturiert:
Die SSA Gold League ist die höchste Liga mit 25 Vereinen. Am Saisonende steigen die fünf letztplatzierten Vereine ab und werden in der Folgesaison durch die fünf erstplatzierten Teams der SSA Silver League ersetzt.
Die SSA Silver League ist die zweithöchste Liga mit allen weiteren Vereinen. Die fünf erstplatzierten Teams steigen in die SSA Gold League auf.
2.3.2 SSA Gold & Silver League Wertung
Basis für die Rundenwertungen der SSA Gold & Silver League ist das Punkte-Ergebnis aus den Flügen eines Vereins an einem Wochenende, berechnet als Summe der drei besten Ergebnisse verschiedener Teilnehmender aus der WeGlide-Sprintwertung (4.2), gewichtet mit 100%.
Die Punkte-Ergebnisse der teilnehmenden Vereine an einem Wochenende werden absteigend sortiert und der Reihe nach platziert. Die Wertungspunkte für die Runden der SSA Gold & Silver League werden wie folgt vergeben:
- Jeder Verein mit einem gültigen Ergebnis erhält mindestens einen Wertungspunkt.
- Der erstplatzierte Verein erhält drei Wertungspunkte mehr als der zweite, maximal jedoch 20 Wertungspunkte.
- Vereine auf den Plätzen 2 bis 4 erhalten zwei Wertungspunkte mehr als der Verein hinter ihnen.
- Vereine auf den Plätzen 5 bis 14 erhalten einen Wertungspunkt mehr als der Verein hinter ihnen.
In der Gesamtwertung werden die Wertungspunkte aus allen Runden aufsummiert. Sieger der jeweiligen SSA Gold & Silver League ist der teilnehmende Verein mit der höchsten Anzahl an Wertungspunkten.
3 Flugdokumentation und Einreichung
Flüge dürfen nur mit IGC-zugelassenen GNSS-Flugrekordern oder mit Positionsrekordern dokumentiert werden, die vom SSA Contest Committee zugelassen sind (z. B. Flarm ohne IGC-Zulassung, FlyWithCE). Die Aufgabendeklaration muss in demselben Flugrekorder erfolgen, der auch zur Dokumentation des Fluges verwendet wird.
Streckenflugaufgaben können online oder über einen GNSS-Flugrekorder deklariert werden: Bei GNSS-Flugrekordern ist die letzte gültige Deklaration (C-Rekord im Flugrekorder) vor dem eigentlichen Flug verbindlich.
Die Online-Deklaration erfolgt über die Plattform des DAGR-Veranstalters. Liegt eine Online-Deklaration vor, ist eine Deklaration in einem GNSS-Flugrekorder oder Positionsrekorder nichtig. Eine Online-Deklaration ist nur gültig, wenn sie:
- vor dem Start erfolgt und
- nach dem Start bis zur Einreichung des Fluges keine andere Online-Deklaration erfolgt. Die IGC-Datei muss eine gültige digitale Signatur (G-Rekord) aufweisen. Dies bedeutet, dass die Datei mit standardisierten Verfahren validiert werden kann.
Die/der Teilnehmende ist für die ordnungsgemäße Dokumentation des Fluges verantwortlich. Ein Flug wird nur gewertet, wenn er vom Abflug- bis zum Endpunkt ohne Motorunterstützung durchgeführt wurde und ein ununterbrochener Höhenschrieb sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation des Flugweges vom Start bis zur Landung nachgewiesen werden. Wird zwischen Abflug- und Endpunkt Motorunterstützung eingesetzt, wird der Flug nur bis zur letzten Koordinate gewertet, die nachweislich ohne Antrieb erreicht wurde.
Das Intervall zwischen zwei Aufzeichnungspunkten soll vier Sekunden nicht überschreiten. Bei technischen Problemen werden Lücken in der Flugaufzeichnung von bis zu 180 Sekunden toleriert. Die Flüge sind online bis 12:00 Uhr mittags Ortszeit am zweiten Tag nach dem Flug einzureichen.
4 Wertungsflüge und -verfahren
Für die Aufnahme in die Wertung ist eine Mindestpunktzahl von 50 Streckenpunkten erforderlich.
4.1 Streckenwertung
Es können Flüge von einem Abflugpunkt über bis zu drei Wendepunkte (maximal vier Wendepunkte für einen Vierecksflug, maximal zwölf für Mehrfachumrundungen) zu einem Endpunkt gewertet werden. Die Höhendifferenz zwischen dem niedrigsten möglichen Abflugpunkt und dem höchsten möglichen Endpunkt darf 1000 m nicht überschreiten.
4.1.1 Angemeldete Aufgaben
Bei einer angemeldeten Aufgabe müssen alle Zielpunkte des Fluges (Start, Wendepunkte und Ziel) durch ihre geografischen Koordinaten im Flugrekorder oder per Online-Deklaration vor dem Start eindeutig in der vorgegebenen Reihenfolge festgelegt werden. Bei geschlossenen Kursen müssen Start- und Endpunkt identisch sein. Ein Flug mit unterschiedlichen Aufgabendeklarationen in verschiedenen Flug- oder Positionsrekordern ist nicht zulässig und wird als vorsätzlicher Verstoß gegen die DAGR-Regeln gewertet. Die Zielpunkte sind in der deklarierten Reihenfolge anzufliegen und zu dokumentieren.
4.1.2 Freie Flüge
Bei nicht angemeldeten, sogenannten "freien" Flügen werden nur aufgezeichnete Koordinaten aus der Flugroute als Start-, Wende- und Endpunkte verwendet. Freie Flüge gelten als geschlossener Kurs, wenn Start- und Endpunkt nicht mehr als 1 km voneinander entfernt sind. Freie Flüge sind über maximal drei Wendepunkte möglich.
4.1.3 Dokumentation von Start, Ziel und Wendepunkten
Wendepunkte gelten als erfolgreich umrundet, wenn der Einflug in den 90°-Sektor (gemäß Sporting Code) dokumentiert wird. Start- und Endpunkt gelten als erfolgreich passiert, wenn der Einflug in einen Kreis mit 1 km Radius um den Start-/Endpunkt dokumentiert wird.
4.1.4 Punktberechnung
Die Punktzahl eines Fluges berechnet sich aus der Wertungsstrecke in Kilometer (km), zuzüglich der Summe der gegebenenfalls anwendbaren Boni auf die Wertungsstrecke, geteilt durch den Index/100 des jeweiligen Flugzeuges.
4.1.5 Bonusregelungen
Angemeldete Aufgaben, die gemäß 4.1.3 erfolgreich absolviert und dokumentiert werden, erhalten einen Bonus von 30%.
4.1.5.1 Dreiecksaufgabe
Bei einem geschlossenen Dreiecksflug wird ein zusätzlicher Bonus von 40% addiert, wenn:
- der kürzeste Schenkel mindestens 28% der Gesamtstrecke beträgt, oder
- bei einer Wertungsstrecke von 500 km oder mehr der kürzeste Schenkel mindestens 25% und der längste Schenkel höchstens 45% der Gesamtstrecke betragen.
Bei Dreiecksflügen wird die Strecke zwischen den drei Wendepunkten als Wertungsstrecke gewertet. Der Abflugpunkt kann auf einem Schenkel zwischen zwei Eckpunkten des Dreiecks liegen.
4.1.5.2 Vierecksaufgabe
Bei einem geschlossenen DAGR-Vierecksflug wird ein zusätzlicher Bonus von 40% addiert, wenn die Fläche zwischen den Wendepunkten (oder Wendepunkten und Start-/Endpunkt) durch zwei Dreiecke beschrieben werden kann, für die gilt:
- beide Dreiecke müssen dieselbe Anforderung wie unter 4.1.5.1 erfüllen
- die Dreiecke müssen einen identischen Schenkel teilen
- die Dreiecke dürfen sich nicht überlappen
Die Wertungsstrecke für Vierecksflüge ist der Umfang des Vierecks. Der Abflugpunkt kann auf einem Schenkel zwischen zwei Eckpunkten des Vierecks liegen. Freie (nicht angemeldete) Vierecksflüge sind nicht für die Wertung zugelassen.
4.1.5.3 Ziel-Rück-Aufgabe
Bei einem geschlossenen DAGR-Ziel-Rück-Flug wird ein zusätzlicher Bonus von 30% für eine Strecke von einem Abflugpunkt über einen Wendepunkt zurück zum Endpunkt addiert.
4.1.5.4 Zielaufgabe
Bei einem DAGR-Zielflug wird ein zusätzlicher Bonus von 30% für eine Strecke von einem Abflugpunkt zu einem Endpunkt addiert.
5 Zusätzliche Regeln für Motorsegler
Der Motorsegler muss einen Flugrekorder mit einem für das Motorsystem geeigneten Antriebslaufzeitenschreiber gemäß FAI Sporting Code, Sektion 3, mitführen.
6 Error Codes
Die Validierung der Flüge erfolgt auf Basis der vom Provider WeGlide definierten Error Codes.