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KNVvl

Niederländischer Segelflug-Cup NZC

1 Allgemeine Regeln

1.1 Zweck des NZC

Förderung des Streckensegelfluges und der nächsten Generation von Wettbewerbs-Segelflugpilot*innen in den Niederlanden.
Ermittlung des/der niederländischen Streckenflug-Meister*in.

1.2 Veranstalter

Veranstalter ist die Segelflugsparte des KNVvL in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbs- und Selektionskommission (CWS).

1.3 Termin und Ort der Meisterschaft

Der NZC findet im Wertungszeitraum vom 1. Oktober bis 30. September statt.
Nur Flüge, die in diesem Wertungszeitraum durchgeführt wurden, werden gewertet.
Der NZC wird dezentral ausgetragen.

1.4 Teilnehmende und Vereine

Teilnehmende können Segelflugpilot*innen sein, die ordentliches Mitglied eines KNVvL-angeschlossenen Vereins und/oder Mitglied der KNVvL-Segelflugsparte sind.
Teilnehmende dürfen ihre Flüge in einem Wertungszeitraum für bis zu zwei teilnehmende Vereine melden.
Teilnehmende gelten als Junior*innen, wenn ihr 25. Geburtstag in den Kalenderjahren des Wettbewerbs liegt oder sie jünger sind.
Vereine werden in die Vereinswertung aufgenommen, wenn sie beim KNVvL als Segelflugverein eingetragen sind.

1.5 Regeln

Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der sonstigen für den Segelflug anzuwendenden Vorschriften und Empfehlungen liegt bei den Teilnehmenden.
Die einheitliche Tageslichtperiode, wie sie im AIP (Gen 2.7.1) veröffentlicht ist, ist verbindlich.
Für die Anlage und Durchführung der Wertungsflüge gilt der FAI Sporting Code Sektion 3, soweit keine davon abweichenden Regelungen in dieser NZC-Wettbewerbsordnung enthalten sind.
Die Entfernungsberechnung erfolgt auf Basis des WGS84-Ellipsoids (Vincenty's Formel).
In der Wertung werden nur Flüge mit physischem Startpunkt oder Abflugpunkt freier Flüge in den Niederlanden berücksichtigt.
Die Meldungen über Wertungsflüge sind über WeGlide.org einzureichen.

1.6 Meldung zur Meisterschaft

Der erste eingereichte Antrag auf Wertung eines Teilnehmenden gilt als Meldung zur Meisterschaft.
Damit erkennt die/der Teilnehmende die NZC-Regeln unter Ausschluss des Rechtsweges an.
Der Antrag auf Wertung beinhaltet die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der/des Teilnehmenden im Rahmen der Auswertung und der Veröffentlichung der Flugdaten.
Informationen zum Datenschutz sind auf WeGlide.org einsehbar, das auch zur Meldung der Flüge genutzt wird und für den NZC anwendbar ist.

1.7 Verstöße

Personen, die durch unwahre Angaben oder unlautere Methoden Vorteile in der Wertung zu erringen suchen, können für das aktuelle NZC-Jahr disqualifiziert werden.
Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Regeln dieser Wettbewerbsordnung wird eine Sperre von 5 Jahren verhängt und der Name der Person bzw. des Vereins veröffentlicht.
Im Wiederholungsfall beträgt die Sperre 10 Jahre.
Dem Veranstalter bleiben in diesen Fällen weitere Maßnahmen vorbehalten.

1.8 Einsprüche

Einsprüche gegen Wertungen sind spätestens 48 Stunden nach der Wertung des Fluges an den vom Veranstalter benannten Wettbewerbsleiter zu richten.
Der Wettbewerbsleiter ist unter folgender E-Mail-Adresse erreichbar: nzc.zweefvliegen@knvvl.nl.
Eine Entscheidung über einen Einspruch wird spätestens 10 Tage nach Ende des Wertungszeitraums getroffen.

1.9 Siegerehrung

Die Bekanntgabe und Veröffentlichung der NZC-Sieger*innen des jeweiligen Wertungszeitraums sowie die Siegerehrung erfolgen am nächsten Niederländischen Segelflugtag, bei der nächsten niederländischen Segelflug-Meisterschaft oder bei einer eigens organisierten Veranstaltung.

2 Wertung

Teilnehmende können beliebig viele Flüge zur Wertung anmelden.
Jeder Flug ist eineindeutig einem teilnehmenden Verein zuzuordnen.
Die Wertung eines Fluges erfolgt in der Klasse, die dem geflogenen Flugzeugmuster gemäß der aktuellen DMSt-Indexliste zugeordnet ist.
Alle Flugzeuge bis einschließlich Index 106 können auch in der Clubklasse gewertet werden.
Flugzeuge der Clubklasse können mit variablem Ballast gemäß Flughandbuch geflogen werden.
Haben Teilnehmende Flüge in Flugzeugen verschiedener Klassen gemeldet, werden sie in jeder dieser Klassen bzw. Wertungen gewertet.
Flüge in Doppelsitzern werden auch in der Junior*innen- und Frauenwertung (2.2.1, 2.2.1.1, 2.2.1.2) berücksichtigt, wenn die/der Co-Pilot*in ebenfalls Junior*in oder Frau ist, oder wenn der Doppelsitzer einsitzig geflogen wird.
Der einsitzige Doppelsitzerflug ist bei der Flugeinreichung als solcher zu bestätigen.
Alle Flüge werden mit dem Index des Flugzeuges entsprechend der aktuellen DMSt-Indexliste bewertet.

2.1 Streckenwertung

Strecken werden in folgenden Klassen gewertet:

  • Offene Klasse
  • 18m-Klasse
  • 15m-Klasse
  • Standard-Klasse
  • Club-Klasse
  • Doppelsitzer-Klasse

2.2 NZC-Ranglisten

2.2.1 Gesamtwertung

Die drei punkthöchsten Flüge von Teilnehmenden aus den Einzelwertungen nach 2.1 werden in einer Gesamtwertung berücksichtigt.
Sieger*in ist die/der Teilnehmende mit der höchsten Punktzahl aus drei Flügen in dieser Wertung.

2.2.1.1 Junior*innen-Wertung

Die gewerteten Junior*innen-Flüge werden zusätzlich in der Junior*innen-Wertung zusammengefasst.
Sieger*in ist die/der Junior*in mit der höchsten Punktzahl aus drei Flügen in der Wertung nach 2.2.1.

2.2.1.2 Frauenwertung

Die gewerteten Flüge der Teilnehmerinnen werden in der Frauenwertung zusammengefasst.
Siegerin ist die Teilnehmerin mit der höchsten Punktzahl aus drei Flügen in der Wertung nach 2.2.1.

2.3 Teamwertung

Drei Teilnehmende eines teilnehmenden Vereines bilden mit ihrem punkthöchsten Streckenflug aus der Wertung nach 2.2.1 ein Team.
Pro Verein wird nur das beste Team gewertet.
Teamsieger ist der teilnehmende Verein mit der höchsten Teampunktzahl.

3 Flugmeldung und Auswertung

Die Flugmeldung ist nur mit IGC-zugelassenen GNSS-Flugrekordern oder mit DAeC-zugelassenen Positionsrekordern möglich.
Die Flugdeklaration muss in dem Flugrekorder erfolgen, der auch zur Auswertung des Fluges verwendet wird.
Aufgaben können online über WeGlide.org oder über einen GNSS-Flugrekorder deklariert werden.
Bei GNSS-Flugrekordern gilt die letzte gültige Aufgabe (C-Rekord im Flugrekorder) vor dem eigentlichen Flug.
Liegt eine Online-Deklaration vor, so ist die Deklaration im GNSS-Flugrekorder oder im Positionsrekorder ungültig.
Die Online-Deklaration ist nur gültig, wenn sie vor dem Start erfolgt und nach dem Start bis zur Meldung des Fluges keine andere Online-Deklaration erfolgt.
Die IGC-Datei muss mit einer gültigen Signatur versehen sein (G-Rekord), d. h. sie muss mit standardisierten Verfahren validiert werden können.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beurkundung liegt bei der/dem Teilnehmenden. Ein Flug wird nur gewertet, wenn der Flug vom Abflug- zum Endpunkt ohne Motorunterstützung durchgeführt wurde und ein ununterbrochener Höhenschrieb sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation des Flugweges vom Start bis zur Landung nachgewiesen werden können.
Bei Benutzung einer Motorunterstützung zwischen Abflug und Erreichen des Endpunktes wird der Flug nur bis zur letzten, nachweislich ohne Motorunterstützung erreichten Koordinate gewertet.
Das Intervall zwischen zwei Aufzeichnungspunkten darf vier Sekunden nicht überschreiten. Sofern technische Probleme auftreten, werden Unterbrechungen von bis zu 180 Sekunden toleriert.
Die Flüge sind über WeGlide.org spätestens bis 12:00 Uhr mittags Ortszeit innerhalb von zwei Tagen nach dem Flug zu melden.

4 Flugwertung und -verfahren

Im NZC können Punkte für Streckenklassen erflogen werden. Die Mindestpunktzahl für die Aufnahme in diese Wertung beträgt 50 Streckenpunkte.

4.1 Streckenklasse

Es können Strecken von einem Abflugpunkt über bis zu drei Wendepunkte (bis zu vier Wendepunkte bei Vierecksflügen und bis zu zwölf Wendepunkte bei Mehrfachumrundungen) zu einem Endpunkt gewertet werden. Die Höhendifferenz zwischen dem niedrigsten möglichen Abflugpunkt und dem höchsten möglichen Endpunkt darf maximal 1000 Meter betragen.

4.1.1 Angemeldete Flüge

Bei einem angemeldeten Flug müssen alle Wendepunkte des Fluges (Abflug-, Wende- und Endpunkte) über die Eingabe ihrer geografischen Koordinaten im Flugrekorder oder per Online-Deklaration vor dem Start eindeutig und in der vorgegebenen Reihenfolge festgelegt werden.
Bei geschlossenen Flügen müssen Abflug- und Endpunkt identisch sein.
Ein Flug mit unterschiedlichen Aufgaben in verschiedenen Flug- oder Positionsrekordern ist nicht zulässig und wird als vorsätzlicher Verstoß gegen die NZC-Regeln gewertet. Die Wendepunkte sind in der deklarierten Reihenfolge anzufliegen.

4.1.2 Freie Flüge

Bei nicht angemeldeten, sogenannten "freien" Flügen, werden als Abflug-, Wende- und Endpunkte nur aufgezeichnete Koordinaten der Flugroute gewertet.
Freie Flüge gelten als geschlossen, wenn Abflug- und Endpunkt nicht mehr als 1 Kilometer voneinander entfernt sind.
Freie Flüge sind nur über maximal drei Wendepunkte möglich.

4.1.3 Dokumentation von Abflug-, Endpunkt und Wendepunkten

Wendepunkte gelten als erreicht, wenn der Einflug in den 90°-Sektor oder in den Kreis um den Wendepunkt mit einem Radius von 500 Metern nachgewiesen wurde.
Der 90°-Sektor hat einen unbegrenzten Radius und eine unbegrenzte Höhe.
Der Kreis hat eine unbegrenzte Höhe.
Der Abflug ist gültig, wenn die Startlinie in Richtung des ersten Wendepunkts überflogen wird.
Die Startlinie hat einen maximalen Radius von 5 km.
Der Endpunkt ist gültig, wenn ein Kreis mit einem Radius von 3 Kilometern um den Endpunkt eingeflogen wird.

4.1.4 Wertung

Die Punktzahl für Wertungsflüge berechnet sich aus der Wertungsstrecke in Kilometer (km), zuzüglich der Summe der möglichen Boni auf die Wertungsstrecke, geteilt durch den Index/100 des jeweiligen Flugzeuges.

4.1.5 Bonuspunkte

  • Dreiecksflug: Ein zusätzlicher Bonus von 40% wird für einen angemeldeten Dreiecksflug vergeben, wenn die Gesamtstrecke der beiden längsten Schenkel höchstens 2/3 der Gesamtflugstrecke beträgt.
  • Vierecksflug: Ein zusätzlicher Bonus von 40% wird vergeben, wenn die Wendepunkte ein Viereck bilden.
  • Ziel-Rück-Flüge: Ein zusätzlicher Bonus von 30% wird vergeben.
  • Zielflüge: Ein zusätzlicher Bonus von 30% wird vergeben.
  • Mehrfachumrundungen: Ein zusätzlicher Bonus von 20% wird für eine Mehrfachumrundung mit mindestens zwei und höchstens drei Umrundungen vergeben.

5 Zusätzliche Regeln für Motorsegler

Flüge in Motorseglern werden gewertet, sofern der zur Dokumentation verwendete Flugrekorder den Anforderungen des Sporting Code Sektion 3 entspricht.

6 Error Codes

Die Flüge werden anhand der in WeGlide.org hinterlegten Error Codes auf Einhaltung der Regeln überprüft.

FAQs und weitere Erklärungen mit Beispielen sind über die Links in dieser Wettbewerbsordnung verfügbar.

Version 27-09-2024